Informationen zu Krankenkassen, Vertretungs- und Honorararzt
Bei der Krankenversicherung unterscheidet man hierzulande zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.Die gesetzliche Krankenversicherung ist Pflicht, gesetzlich krankenversichert ist grundsätzlich jeder Arbeitnehmer. Die Beitragssätze richten sich nach dem jeweiligen Bruttoeinkommen jedes Einzelnen und werden in der Regel vom Arbeitgeber automatisch abgeführt. Die private Krankenversicherung ist für Selbstständige und Gewerbetreibende gedacht, hinter denen kein Arbeitgeber steht und die sich damit selbst versichern müssen. Die Leitungen der privaten Krankenkassen sind je nach Tarif verschieden, so dass sich hier ein Versicherungsvergleich im Vorfeld lohnt. Eines haben aber alle Krankenkassen gemeinsam, sie treten im Versorgungsfall für den Versicherten ein. Jeder kann mit seiner Versichertenkarte zu jeder Zeit einen Arzt aufsuchen. Da spielt es auch keine Rolle, ob es sich dabei um einen Allgemeinmediziner, einen Facharzt, einen Vertretungsarzt oder einen Honorararzt handelt. Zwar sehen einige Krankenkassen vor dem Besuch eines Facharztes den Gang zum Hausarzt vor, allerdings gibt es hierzu noch keine bundeseinheitliche Einigung.
Viele fragen sich, wie die Abrechnung erfolgt, wenn der Hausarzt einmal geschlossen hat und man stattdessen zum Vertretungsarzt gehen muss. Hier passiert nichts anderes, der Versicherte lässt seine Versichertenkarte einlesen und sämtliche Daten werden somit an die entsprechende Krankenkasse weitergeleitet, die selbstverständlich auch die Kosten für die Behandlung beim Vertretungsarzt trägt. Ähnlich verhält es sich mit dem Honorararzt. Der Honorararzt ist ein Arzt, welcher meist keine eigene Praxis führt, sondern auf eigene Rechnung für mehrere Praxen tätig sein kann. Sein Abrechnungsmodell ist jedoch dasselbe, sodass auch hier der Patient von der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung geschützt ist.

