Krankenkassen
In Deutschland unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse. Der Unterschied der beiden Krankenkassenformen, liegt darin, dass bei der gesetzlichen Krankenkasse der Beitrag nach dem Bruttoeinkommen bemessen wird und in der privaten Krankenkasse nach dem Lebensalter. Es gibt verschiedene Kassenarten, die sich im Laufe der Jahre entwickelt haben. Zum einen gibt es die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), die für abgegrenzte Regionen steht und darüber hinaus sich auch auf andere Bundesländer erstrecken kann. Die (BKK) Betriebskrankenkassen werden bzw. können von Arbeitgebern gegründet werden, die mindestens mehr als 1000 Versicherungsnehmer vorweisen können und dann auch Betriebsfremde aufnehmen kann. Die (IKK) Innungskrankenkasse hingehend, steht der Handwerksinnung zur Verfügung, die ebenfalls mindestens 1000 Versicherungspflichtige zur Gründung benötigt. Die (LKK) landwirtschaftliche Krankenkasse ist für Landwirte und deren Familien zuständig, und Rentner die Ihre Bezüge aus der Landwirtschaft erworben haben. Dann gibt es noch die Knappschaft, die für den Bergbau zuständig war, aber seit dem 1.April 2007 für jedermann zugänglich ist.Das es mittlerweile so viele verschiedene Arten der Krankenkasse gibt, hat viel mit unserem heutigen Gesundheitssystem zu tun. Ursprünglich war die AOK verpflichtet alle Versicherten aufzunehmen, doch mit der freien Wahl der Krankenkasse und das man, wenn man das richtige Einkommen hat, in die private Krankenkasse wechseln konnte, hat dieses Monopol aufgehoben.
Wenn eine Krankenkasse schließen muss, haftet der Dachverband und die Krankenkassen regeln Ihren Haushalt selbstständig, müssen dabei aber die gesetzlichen Leistungsvorgaben erfüllen und Krankenkassen dürfen keine Schulden machen. Die Krankenkasse arbeiten nach einem Umlageverfahren und dürfen keine Altersrückstellungen bilden.

